Die häufigsten Fragen und die Antworten.
Die meisten Fördermöglichkeiten setzen voraus, dass vor Antragstellung keine Verträge abgeschlossen werden, oder diese spezielle Klauseln beinhalten. Durch frühzeitige Vertragsabschlüsse sind schon viele Fördermöglichkeiten verloren gegangen. Am besten erst mal eine Beratung anfragen - bei mir, oder auch bei der Verbraucherzentrale, dort gibt es teilweise kostenlose Angebote.
Für eine Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen ist in den meisten Fällen die Energieberatung verpflichtend, in allen Fällen bei Krediten der KfW. Ausgenommen ist der Heizungstausch, wenn eine Heizung mit mehr als 65 % erneuerbaren Energien eingebaut wird. Allerdings ist auch hier eine Beratung dringend empfohlen, da sonst häufig die Anforderungen für eine Förderung versehentlich nicht erfüllt werden, insbesondere wenn das ausführende Fachunternehmen keine Förderberatung anbietet. Außerdem ist bei Einbau einer fossilen Heizung eine Beratung verpflichtend.
Dann kann ich zumindest ein kurzes kostenloses Erstgespräch anbieten. Oft sind Fördermöglichkeiten, Einsparmöglichkeiten sowie besonders günstige Wege der Sanierung unbekannt.
Das hängt von der Größe der Kommune ab, in Nürnberg, Fürth und Erlangen dürfen ab 1. Juli 2026 nur noch Heizungen mit 65 % EE-Anteil eingebaut werden. In kleineren Kommunen erst ab 2028. Aber auch bis dahin besteht für den Einbau von Öl- und Gasheizungen eine Beratungspflicht. Unabhängig von der Gesetzeslage bringen Öl- und Gasheizungen hohe finanzielle Risiken.
Nein. Aber ein iSFP ist fast immer empfehlenswert und finanziell lohnend. Schon wenn Sie nur eine Maßnahmen planen, haben Sie dadurch weniger Kosten, aber erfahren auch was individuell möglich ist, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. Für klar abgegrenzte Einzelthemen (z. B. nur Heizungstausch) reicht eine fokussierte Beratung.
Meistens ja – entscheidend sind technische Mindestanforderungen, die richtige Antragstellung und die sinnvolle Reihenfolge. Gerade im Bestand beeinflussen sich Maßnahmen (Hülle, Heizung, Lüftung) gegenseitig. Ich helfe, die Förderfähigkeit realistisch einzuordnen und typische Stolpersteine zu vermeiden.
Kurz: Alles, was mit der energetischen Sanierung direkt zu tun hat, also auch Heizkörper, Fußbodenheizung, etc. solange es im Rahmen einer energetischen Sanierung notwendig ist, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die ich in meiner Beratung projektbezogen ausführlicher erläutern werde.
Keine einfache Frage, aber genau dazu berate ich. Es hängt u. a. von Heizflächen, Systemtemperaturen, Dämmzustand und Aufstellmöglichkeiten ab. Eine saubere Auslegung ist entscheidend. Bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden gibt es, bis auf seltene Ausnahmen, immer Möglichkeiten, eine Wärmepumpe gewinnbringend einzusetzen.
Der Bedarfsausweis wird berechnet (Wärmebedarf von Gebäude + Technik), der Verbrauchsausweis basiert auf realen Verbräuchen. Welche Variante zulässig/sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, vom Sanierungszustand und davon ab, ob der Verbrauch gut dokumentiert wurde. Wenn das Gebäude nach 1977 gebaut wurde und der Verbrauch der letzten drei Jahre lückenlos vorliegt, reicht ein Verbrauchsausweis, diese lassen sich sehr günstig online erstellen (nicht bei mir). Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist meistens kein Energieausweis nötig.
Auf Wunsch ja – z. B. bei Effizienzhaussanierungen überwache ich die Umsetzung der energetischen Anforderungen durch die Fachunternehmen bis zur Erstellung des abschließenden Nachweises. Ich biete allerdings keine allgemeine Baubegleitung nach HOAI an.
Das hängt vom Umfang und der Datenlage ab. Ein kurzer Themen-Check kann zeitnah erfolgen, während ein iSFP bzw. eine umfassendere Sanierungsplanung mehr Bestandsaufnahme und Auswertung erfordert. Nach dem Erstgespräch kann ich den typischen Ablauf und den zeitlichen Rahmen für Ihr Projekt konkret benennen.
Kosten richten sich nach Ziel, Gebäudetyp und notwendiger Tiefe (z. B. Kurzberatung vs. iSFP/Nachweise) und werden in den meisten Fällen großzügig gefördert (bis zu 50 %). Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, das genau beschreibt, welche Ergebnisse enthalten sind. So haben Sie Planungssicherheit, bevor Sie beauftragen.
Nicht zwingend. Für z. B. die Heizlastberechnung oder die kurze allgemeine Beratung reicht, wenn alles vorhanden ist ein strukturierter Unterlagen-Check mit Fotos und Daten. Bei fast allen anderen Leistungen ist ein Vor-Ort-Termin immer sinnvoll und oft unbedingt notwendig, um ungenaue Annahmen zu vermeiden und verlässliche Ergebnisse zu liefern. Teilweise sind Vor-Ort-Termine auch vorgeschrieben.
Idealerweise Grundrisse/Flächen, Angaben zu Bauteilaufbauten (Fenster, Außenwand, Dach, Boden). Für den Hydraulischen Abgleich auch Heizkörpertypen bzw. Daten zur Flächenheizung sowie Informationen zur bestehenden Heizungsanlage. Wenn nicht alles vorliegt, kann vieles über Vor-Ort-Aufnahme oder sinnvolle Standardannahmen ergänzt werden.
Ja – das ist im Bestand häufig der realistische Weg. Wichtig ist, die Reihenfolge so zu wählen, dass spätere Maßnahmen nicht behindert werden (z. B. Hülle/Heizsystem/Regelung). Ein Fahrplan hilft, Entscheidungen zu treffen, ohne sich langfristig festzufahren.
Ich kann technische Plausibilität und Eckdaten einordnen (z. B. Auslegung, Systemtemperaturen, Nachweisanforderungen), damit Angebote vergleichbar werden. Preisverhandlungen oder eine vollständige Ausschreibung sind nicht Bestandteil – die inhaltliche Qualität der technischen Lösung lässt sich jedoch gut bewerten.
Transparenz ist mir wichtig. Hier sehen Sie, wie ein Projekt, in diesem Fall ein iSFP, typischerweise abläuft und welche Informationen wann gebraucht werden. Für andere Arten von Leistungen variiert der Ablauf deutlich.