Fragen & Antworten

Die häufigsten Fragen und die Antworten.

Ich habe schon Angebote von Fachunternehmen, wann kann ich Verträge abschließen?

Die meisten Fördermöglichkeiten setzen voraus, dass vor Antragstellung keine Verträge abgeschlossen werden. Durch frühzeitige Vertragsabschlüsse sind schon viele Fördermöglichkeiten verloren gegangen. Am besten erst mal eine Beratung anfragen, bei mir, oder im Zweifel auch bei der Verbraucherzentrale, dort gibt es teilweise kostenlose Angebote.

Wann ist eine Energieberatung Pflicht?

Für eine Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen ist in den meisten Fällen die Energieberatung verpflichtend, in allen Fällen bei Krediten der KfW. Ausgenommen ist der Heizungstausch, wenn eine Heizung mit mehr als 65 % erneuerbaren Energien eingebaut wird. Allerdings ist auch hier eine Beratung dringend empfohlen, da sonst häufig die Anforderungen für eine Förderung versehentlich nicht erfüllt werden. Außerdem ist bei Einbau einer fossilen Heizung eine Beratung verpflichtend.

Was, wenn ich mir weder die Sanierung noch die Beratung leisten kann?

Dann kann ich zumindest ein kurzes kostenloses Erstgespräch anbieten. Oft sind Fördermöglichkeiten, Einsparmöglichkeiten sowie besonders günstige Wege der Sanierung unbekannt.

Bis wann darf man noch Öl- und Gasheizungen einbauen?

Das hängt von der Größe der Kommune ab, in Nürnberg, Fürth und Erlangen dürfen ab 1. Juli 2026 nur noch Heizungen mit 65 % EE-Anteil eingebaut werden. In kleineren Kommunen erst ab 2028. Aber auch bis dahin besteht für den Einbau von Öl- und Gasheizungen eine Beratungspflicht.

Brauche ich immer einen iSFP?

Nein. Ein iSFP ist besonders sinnvoll, wenn Sie mehrere Maßnahmen planen und die Sanierung über mehrere Jahre strukturieren möchten. Für klar abgegrenzte Einzelthemen (z. B. nur Heizungstausch) reicht häufig eine fokussierte Beratung. Wir wählen den Umfang so, dass er zu Ihrem Ziel und Budget passt.

Können Einzelmaßnahmen förderfähig sein?

Meistens ja – entscheidend sind technische Mindestanforderungen, die richtige Antragstellung und die sinnvolle Reihenfolge. Gerade im Bestand beeinflussen sich Maßnahmen (Hülle, Heizung, Lüftung) gegenseitig. Ich helfe, die Förderfähigkeit realistisch einzuordnen und typische Stolpersteine zu vermeiden.

Was wird alles gefördert?

Kurz: Alles, was mit der energetischen Sanierung direkt zu tun hat, also auch Heizkörper, Fußbodenheizung, etc. solange es im Rahmen einer energetischen Sanierung notwendig ist, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, die ich in meiner Beratung projektbezogen ausführlicher erläutern werde.

Wärmepumpe geht nicht - oder doch?

Keine einfache Frage, aber genau dazu berate ich. Es hängt u. a. von Heizflächen, Systemtemperaturen, Dämmzustand und Aufstellmöglichkeiten ab. Eine saubere Auslegung ist entscheidend. Bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden gibt es aber, bis auf seltene Ausnahmen, immer Möglichkeiten eine Wärmepumpe gewinnbringend einzusetzen.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis wird berechnet (Wärmebedarf von Gebäude + Technik), der Verbrauchsausweis basiert auf realen Verbräuchen. Welche Variante zulässig/sinnvoll ist, hängt vom Gebäude, vom Sanierungszustand und ob der Verbrauch gut dokumentiert wurde ab. Wenn das Gebäude nach 1977 gebaut wurde und der Verbrauch der letzten drei Jahre lückenlos vorliegt, reicht ein Verbrauchsausweis, diese lassen sich sehr günstig online erstellen (nicht bei mir). Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist meistens kein Energieausweis nötig.

Begleiten Sie auch die Umsetzung?

Auf Wunsch ja – z. B. bei Effizienzhaussanierungen überwache ich die Umsetzung der energetischen Anforderungen durch die Fachunternehmen bis zur Erstellung des abschließenden Nachweises. Ich biete allerdings keine allgemeine Baubegleitung nach HOAI an.

Wie lange dauert eine Beratung oder ein iSFP?

Das hängt vom Umfang und der Datenlage ab. Ein kurzer Themen-Check kann zeitnah erfolgen, während ein iSFP bzw. eine umfassendere Sanierungsplanung mehr Bestandsaufnahme und Auswertung erfordert. Nach dem Erstgespräch kann ich den typischen Ablauf und den zeitlichen Rahmen für Ihr Projekt konkret benennen.

Was kostet Energieberatung?

Kosten richten sich nach Ziel, Gebäudetyp und notwendiger Tiefe (z. B. Kurzberatung vs. iSFP/Nachweise) und werden in den meisten Fällen großzügig gefördert (bis zu 50%). Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, das genau beschreibt, welche Ergebnisse enthalten sind. So haben Sie Planungssicherheit, bevor Sie beauftragen.

Muss die Bestandsaufnahme vor Ort stattfinden?

Nicht zwingend. Für z. B. die Heizlastberechnung oder die kurze allgemeine Beratung reicht ein strukturierter Unterlagen-Check mit Fotos und Daten. Bei fast allen anderen Leistungen ist ein Vor-Ort-Termin immer sinnvoll und oft unbedingt notwendig, um ungenaue Annahmen zu vermeiden und verlässliche Ergebnisse zu liefern. Teilweise sind Vor-Ort-Termine auch vorgeschrieben.

Welche Unterlagen brauchen Sie für Heizlast und hydraulischen Abgleich?

Idealerweise Grundrisse/Flächen, Angaben zu Bauteilen (Fenster, Außenwand, Dach), Heizkörpertypen bzw. Flächenheizung sowie Informationen zur bestehenden Anlage. Wenn nicht alles vorliegt, kann vieles über Vor-Ort-Aufnahme oder sinnvolle Standardannahmen ergänzt werden.

Kann ich Schritt für Schritt sanieren?

Ja – das ist im Bestand häufig der realistische Weg. Wichtig ist, die Reihenfolge so zu wählen, dass spätere Maßnahmen nicht behindert werden (z. B. Hülle/Heizsystem/Regelung). Ein Fahrplan hilft, Entscheidungen zu treffen, ohne sich langfristig festzufahren.

Prüfen Sie Angebote von Handwerksbetrieben?

Ich kann technische Plausibilität und Eckdaten einordnen (z. B. Auslegung, Systemtemperaturen, Nachweisanforderungen), damit Angebote vergleichbar werden. Preisverhandlungen oder eine vollständige Ausschreibung sind in der Regel nicht Bestandteil – die inhaltliche Qualität der technischen Lösung lässt sich jedoch gut bewerten.

Wie läuft eine Beratung ab?

Transparenz ist mir wichtig. Hier sehen Sie, wie ein Projekt, in diesem Fall ein iSFP, typischerweise abläuft und welche Informationen wann gebraucht werden. Für andere Arten von Leistungen variiert der Ablauf deutlich.

  1. Kontaktaufnahme: Sie kontaktieren mich per Mail oder telefonisch, bestenfalls schon mit Daten wie: Gebäudetyp, Baujahr, Adresse.
  2. Erstgespräch: telefonisch, digital oder wenn gewünscht auch vor Ort. Klärung des Ziels der Beratung und Erläuterung der Antragstellung für die BAFA-Förderung (bis zu 50%).
  3. Angebot: Ich mache Ihnen ein passendes Angebot. Der Preis ist dabei sehr vom Projekt abhängig, da der Aufwand je nach Gebäude stark variiert. Die Kosten werden bis zu 50% vom Staat übernommen.
  4. Unterlagen & Daten: Baudaten, Grundrisse, Verbräuche, Fotos, Anlagendaten – was nicht vorhanden ist, ermittle ich während der Bestandsaufnahme.
  5. Bestandsaufnahme: Immer vor Ort. Ich sehe mir das Gebäude genau an, mache Fotos und vermesse, was nötig ist, um Datenlücken zu ergänzen.
  6. Analyse: Berechnung des energetischen Ist-Zustands, Plausibilisierung, Erstellen von Varianten und deren Vergleich.
  7. Ergebnisgespräch: Vorstellung der Varianten und Empfehlungen, setzen von Prioritäten und nächste Schritte.
  8. iSFP-Bericht: Erstellung des Sanierungsfahrplans entsprechend der Richtlinien und Ihrer Wünsche.
  9. Abschlussgespräch: Vorstellung, Erläuterung und Übergabe des Sanierungsfahrplans. Je nach Wünschen und Gegebenheiten findet das Abschlussgespräch 1-4 Monate nach der Kontaktaufnahme statt.

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